
Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 11 VersVerm
1. Ihre Vermittlerin
Ihre Vermittlerin verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmakler und ist unter der nachstehend genannten Registernummer in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eingetragen. Sie ist als Vermittlerin Ihr Ansprechpartner in den vereinbarten Versicherungsangelegenheiten und persönlich verantwortlich für seine Beratung nach §§ 60,61 und 63 VVG.
(1) Vermittlerin
Versicherungsmaklerin Ann-Christin Pahl
Alte Geer 10
58285 Gevelsberg
Telefon: 015170034687
Email: pahl-versicherung@mail.de
D-7ZI8-8CQVM-30
(2) Ansprechpartnerin
Ann-Christin Pahl
Alte Geer 10
58285 Gevelsberg
Telefon: 0151-70034687
D-7ZI8-8CQVM-30
(3) Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften.
2. Ihr Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist stets die nachgenannte Gesellschaft und verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmakler. Sollten Sie mit der Beratung durch Ihren o.g. Vermittler im Einzelfall nicht zufrieden sein, so können Sie sich jederzeit an Ihren Vertragspartner wenden.
(1) Vertragspartner
Versicherungsmaklerin Ann-Christin Pahl
Alte Geer 10
58285 Gevelsberg
D-7ZI8-8CQVM-30
(2) Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften.
(3) Es besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflicht, diese wurde der IHK nachgewiesen. Die Registrierung erfolgte über die SIHK zu Hagen unter Registriernummer: D-7ZI8-8CQVM-30
3. Beratungsangebot
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
4. Gemeinsame Angaben
Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite
www.vermittlerregister.info
oder unter
Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Festpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
oder bei der
DIHK
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: (030) 20308-0
Internet: www.dihk.de
als registerführende gemeinsame Stelle nach § 11a GewO jederzeit veranlassen.
Sofern Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stellen als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Online-Streitbeilegung via EU
https://webgate.ec.europa.eu/odr
5. Grundlage der Beratung und Vermittlung
Dem Mandanten/Kunden wird vom Vermittler hiermit mitgeteilt, auf welcher Grundlage die Beratung und Vermittlung des Vertrages erfolgt:
(1) Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
6. Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.