

Als Beamter/Beamtin hast du Anspruch auf eine sogenannte Beihilfe. Zahlen tut diese Beihilfe für anfallende Krankheitskosten der Dienstherr, dass ist in dem Falle der Bund oder das jeweilige Bundesland in dem du wohnst. Den Rest musst du selbst über eine private Krankenversicherung abdecken.
Wie werden BeamtInnen krankenversichert?
Private Krankenversicherung für BeamtInnen
Als Beamter/Beamten hast du Anspruch auf eine sogenannte Beihilfe. Zahlen tut diese Beihilfe für anfallende Krankheitskosten der Dienstherr, dass ist in dem Falle der Bund oder das jeweilige Bundesland in dem du wohnst.
Als Beamter/Beamtin (z.B. Polizisten, Lehrer, Feuerwehrleute usw.) hast du Anspruch auf Beihilfe, d.h. der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil der Kosten die im Krankheitsfall anfallen. Dieser prozentuale Anteil, der sogenannte Beihilfeanspruch, richtet sich nach deinem individuellen Beihilfesatz. Der Beihilfesatz ist abhängig von deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder. Geregelt sind die Sätze in den Beamtengesetzen des Bundes und der jeweiligen Länder.
Dein Dienstherr übernimmt somit immer prozentual gesehen einen Teil der anfallenden Krankheitskosten, den restlichen Teil musst du über eine private Krankenversicherung absichern. Auch hier gilt: Du kannst dich für das Basis, Komfort oder Premium-Modell entscheiden und danach richtet sich auch der Beitrag.
Übrigens: Wenn du noch studierst und eine Beamtenlaufbahn anstrebst, macht es bereits jetzt schon Sinn eine kleine oder große Anwartschaftsabsicherung (das ist -einfach erklärt- eine Krankenzusatzversicherung wo dein Eintrittsalter und dein Gesundheitsszustand eingefroren wird) abzuschließen.