Das Bankschließfach - Was ist im Schadenfall versichert?
- Ann-Christin Pahl

- vor 8 Stunden
- 3 Min. Lesezeit
Sie haben sicherlich in den Medien davon mit bekommen, dass im Dezember 2025 im großen Stil Bankschließfächer einer Sparkasse in Gelsenkirchen aufgebrochen wurden - trotz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen.
Die Täter öffneten rund 3200 Schließfächer gewaltsam und verschwanden samt Beute im Wert von knapp 30 Millionen Euro. Dieser Fall zeigt eindrücklich, dass Bankschließfächer trotz Sicherheitsvorkehrungen der Bank nicht 100% sicher sind. Banken schließen die Haftung weitestgehend aus und bieten an, das Schließfach maximal im Rahmen von 5000 bis 15.000€ zu versichern. Für viele der Bank-Kunden bedeutet das, das höhere Werte/Geldsummen separat abgesichert werden müssen. Aber nicht alle Banken bieten Versicherungsschutz für Schließfächer, bei machen Instituten müssen die Kunden selbst eine Versicherung abschließen.
Nun schauen wir uns erstmal die Details an:
Die Haftungsfrage der Banken/Sparkassen
Banken und Sparkassen haften nur sehr eingeschränkt für den Inhalt der Schließfächer. Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei der Nutzung eines Schließfachs um einen Miet- oder Verwahrungsvertrag. Die Bank bietet lediglich nur einen sichereren Raum und übernimmt keine Verantwortung für das Eigentum, das in dem Schließfach gelagert wird. Für einen gewöhnlichen Einbruch ohne Organisationsfehler der Bank, haftet die Bank nicht automatisch.
Die meisten Banken schließen jedoch eine Grundversicherung für Schließfächer ab oder bieten eine standardmäßige Haftungsobergrenze. Die Grundabdeckung ist als Basis-Versicherungsschutz zu verstehen welcher oft in der Vergütung für das Schließfach inbegriffen ist. Die Absicherungshöhe varriert je nach Bank und Vertrag zwischen 5000€ und 15.000€ pro Schließfach.
Im Falle der Sparkasse Gelsenkirchen waren pro Fach 10.300€ versichert - Schmuck, Bargeld oder andere Wertgegenstände im Schließfach sind folglich nicht automatisch in voller Höhe abgesichert.
Wie haftet die Sparkasse Gelsenkirchen denn nun?
Der Versicherungsschutz der Bank lag bei maximal 33 Mio. € für alle Schließfächer, der Schaden war allerdings höher. Für die Differenz müssen die Kunden nun aufkommen.
Wie können Sie als Kunde den Inhalt des Bankschließfachs schützen?
Man denkt als Kunde, dass "in der Bank im Tresorraum schon alles sicher ist", der Fall in Gelsenkirchen beweist, dass es eben nicht so ist.
Besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung?
Zum Einstieg: Wenn Sie sich die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung ansehen stellen Sie fest, dass Versicherungsschutz für Wertsachen besteht, i.d.R. sind dies 20% der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn Sie allerdings höherwertigere Dinge besitzen (Briefmarkensammlung, teurer Schmuck, teure Teppiche etc.) sollte diese Summe angepasst werden.
Was hat die Hausratversicherung mit dem Bankschließfach zu tun?
Nun ist das Bankschließfach ja nicht innerhalb Ihrer Wohnung, sondern außerhalb. Hier greift dann die sogenannte Außenversicherung (dies können Sie ebenfalls in den Versicherungsbedingungen nachlesen). In den Zusammenhang versichern viele Versicherer Wertgegenstände außerhalb der Wohnung nur zeitlich begrenzt ab (ca. 3 Monate). Sie ahnen es: Für dauerhaft ausgelagerte Sachen wie in einem Bankschließfach, besteht folglich kein Versicherungsschutz über die Außenversicherung. Je nach Qualität und Aktualität des Bedingungswerkes, sind Bankschließfächer allerdings automatisch bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert (meistens sind das 20% der Versicherungssumme, begrenzt auf max. 20.000€ - je nach Gegenstand).
Fazit: Die Hausratversicherung deckt zwar i.d.R. nur bestimmte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl oder Sturmschäden ab, durch die sogenannte "Schließfachklausel" würde Schutz für den Inhalt des Bankschließfaches bestehen (Achtung: Sie als Versicherungsnehmer müssen den Inhalt des Bankschließfachs nachweisen können.).
Versicherungstipp: Wenn Sie ein Bankschließfach haben, prüfen Sie nach, bis zu welcher Höhe der Inhalt seitens der Bank versichert ist. Prüfen Sie Ihre Hausratversicherung auf die o.g. Klausel. Sollte der Wert den Sie im Schließfach lagern, sehr hoch sein, sollten Sie sich beraten lassen (Schließfachversicheurungen).
Wann haben Sie Ihre Versicherungen zuletzt prüfen lassen? Gerne unterstütze ich Sie dabei. Buchen Sie sich gern einen Online-Beratungstermin:

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