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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?

vor 59 Minuten
2 Min. Lesezeit

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) will der Gesetzgeber die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sichern – für Versicherte bedeutet das jedoch spürbare Mehrkosten und Leistungseinschränkungen.


Die wichtigsten Änderungen treten stufenweise ab 2027 und 2028 in Kraft.




Höhere Zuzahlungen ab 2027

Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen zum 1. Januar 2027 um 50 Prozent.


  • Medikamente, Heil- und Hilfsmittel: Die Zuzahlung steigt von bisher 5–10 Euro auf 7,50–15 Euro pro Packung bzw. Leistung.

  • Belastungsgrenzen bleiben: Chronisch Kranke zahlen maximal 1 Prozent des jährlichen Haushaltsbruttos, alle anderen maximal 2 Prozent.


Weniger Zuschuss beim Zahnersatz

Ebenfalls ab 2027 sinkt der Festzuschuss der GKV für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte.

  • Ohne Bonusheft: Die Kasse übernimmt künftig 50% statt bisher 60% der Kosten für die Regelversorgung.

  • Mit Bonusheft: Der Zuschuss reduziert sich entsprechend (z. B. von 75 auf 65 % bei langjähriger Führung des Bonusheftes).

  • Die Folge: Der Eigenanteil kann bei hochwertigen Behandlungen schnell mehrere hundert bis tausend Euro betragen.







Familienversicherung: Zuschlag ab 2028

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird eingeschränkt.

  • Ab 2028: Für mitversicherte Partner ohne eigenes Einkommen fällt ein Zuschlag von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen des berufstätigen Mitglieds an.

  • Ausnahmen: Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Pflegebedürftige und weitere gesetzlich definierte Gruppen bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.


Leistungen werden gestrichen oder eingeschränkt

Der Leistungskatalog der GKV wird schmaler.

  • Homöopathie & anthroposophische Medizin: Dürfen ab 2027 nicht mehr als Satzungsleistung angeboten werden.

  • Cannabisblüten: Seit 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig (andere Cannabisformen bleiben unter Voraussetzungen erstattungsfähig).

  • Hautkrebs-Screening: Ab 2028 stärker risikobasiert statt anlasslos für alle.


Höhere Beiträge für Gutverdiener

Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 zusätzlich um 300 Euro pro Monat angehoben.

  • Folge: Gutverdiener zahlen höhere Beiträge, auch wenn der Zusatzbeitrag ihrer Kasse unverändert bleibt.



Keine automatische Info bei Zusatzbeitragserhöhung

Seit Ende Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr persönlich über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren.

  • Sonderkündigungsrecht bleibt: Bei Erhöhung können Sie bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.

  • Aber: Die reguläre Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende gilt weiterhin für den Wechsel.



Was bedeutet das für Sie?

Die GKV sichert weiterhin eine wichtige Grundversorgung – doch bei Zuzahlungen, Eigenanteilen und bestimmten Leistungen müssen Sie tiefer in die Tasche greifen.


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  • Krankenkasse wechseln lohnt sich: Die Zusatzbeiträge der Kassen unterscheiden sich deutlich (2026 im Durchschnitt ca. 2,9 %). Ein Wechsel kann jährlich mehrere hundert Euro sparen.

  • Leistungen vergleichen: Nicht nur der Beitrag zählt – auch Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Service unterscheiden sich.

  • Privat ergänzen: Bei Zahnersatz, Krankenhaus, Vorsorge oder alternativen Behandlungsmethoden kann eine passende Krankenzusatzversicherung hohe Eigenbeteiligungen abfedern.


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