Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt doch eh nicht, wenn es soweit ist. Oder?
- Ann-Christin Pahl
- 11. Juni
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Juni
Vorab-Information: Was eine BU ist, kannst du hier auf meiner Seite nachlesen, oder dir den Gesetzestext (172 VVG) dazu ansehen.
"Die BU zahlt doch eh nicht, wenn es soweit ist": Diese pauschale Aussage hält sich leider hartnäckig, egal um welche Versicherung es geht.
Warum leisten Versicherungen (unabhängig von der BU) bei manchen Schadenfällen nicht?
Es ist laut Versicherungsbedingungen schlichtweg nicht versichert
Der Kunde hat bei Antragsstellung vielleicht nicht alle Fragen korrekt beantwortet, und somit beruft sich der Versicherer auf die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (§19VVG) und kann dann von der Leistung frei sein, oder muss nur einen Teil leisten
Wenn ein Schadenfall abgelehnt wird, höre ich häufig Sätze wie „Ja aber ich bin doch schon so lange Kunde, wieso zahlen die das nicht? Dann will man einmal was erstattet bekommen, und dann zahlen die nicht, war ja klar“. Ganz einfach: Eine Versicherung ist halt kein Bausparvertrag, nur weil man schon lange für einen Vertrag gezahlt hat, den man (eigentlich ja zum Glück) nie in Anspruch nehmen musste, bedeutet das nicht, dass man dann „einen gut hat“. Und man muss sich vor Augen halten: Wenn die Versicherung (egal welcher Tarif) immer für ALLES leisten würde, dann müssten die Beiträge auch immens angehoben werden, damit das überhaupt geleistet werden kann. Die Frustration kann ich aber natürlich trotzdem verstehen. Sicher gibt es auch Schadenfälle, die zu unrecht abgelehnt werden können - hier kann dir dein Versicherungsmakler unterstützend zur Seite stehen. Aber genug dazu und zurück zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wann sollten Versicherte einen Antrag auf BU-Leistung stellen?
Sobald feststeht, dass die Leistungseinschränkungen mindestens sechs Monate andauern, sollte der Versicherte einen Leistungsantrag bei seinem BU-Versicherer stellen.
Wie läuft die Leistungsfallprüfung beim Versicherer?
Nachdem der Leistungsantrag beim Versicherer vorliegt, sendet der Versicherer i.d.R. einen Fragebogen an den Kunden – dieser ist abgestimmt auf die konkret vor Eintritt der Erkrankung/Unfall ausgeübten berufliche Tätigkeit und auf den Berufsstatus (Angestellter, Student, Beamter Selbstständiger usw.). Hier soll der Versicherte Auskunft darüber geben, wie der reguläre Arbeitsalltag aussieht, um welche genauen Tätigkeiten es sich handelt usw.
Die BU zahlt doch eh nicht, wenn es soweit ist
Laut Statistik aus dem Jahr 2025 des unabhängigen Analysehauses Morgen&Morgen, macht der Grund „Keine Reaktion der Kunden“ 38,22% der Ablehnungsgründe aus – bedeutet: Der BU-Leistungsantrag wurde gestellt, aber der Kunde hat auf weitere Nachfragen des Versicherers nicht reagiert. Folglich kann der Leistungsfall nicht abschließend bearbeitet werden und gilt dann als abgelehnt.
Die Tendenz hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Aber warum ist das so?
Mutmaßung: Die Antragssteller sind mit den Anträgen und Auflagen die im Leistungsfallprozess auf sie zukommen, schlichtweg überfordert. Aber das ist nicht verwunderlich. Stell dir vor, du bist gesundheitlich so angeschlagen, dass du schon länger nicht mehr arbeiten gehen kannst. Du hast bspw. schon finanzielle Schwierigkeiten während des Krankengeldbezuges erlitten und nun sollst du dich doch mit „versicherungschinesisch“ auseinandersetzen, Formulare ausfüllen und Arztberichte einreichen usw.. Vor allem für Menschen, die auf Grund von psychischen Erkrankungen einen Leistungsantrag stellen, dürfte der Prozess noch schwieriger sein.
Darüber hinaus: Bei jungen Menschen (zwischen 17. und 35. Jahren), die einen Antrag auf BU-Leistung stellen, wird fast jeder zweite Antrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. Das bedeutet: Es wurden risikorelevante Angaben (Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys usw.) bei der BU-Antragsstellung nicht angegeben. Spätestens im Leistungsfall, wenn der BU-Versicherer deine Arztunterlagen einsehen will, kommen die Sachen aber ans Licht. Dann greift die gesetzliche Prüfung nach §19 VVG.
Welche Hilfestellung kann der Versicherungsmakler deines Vertrauens im BU-Leistungsfall erbringen?
Vorweg: Als Versicherungsmakler stehe ich, anders als ein Versicherungsvertreter, rechtlich auf der Seite meiner Kunden (Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler? Siehe hier.)!
Meldung des Falles beim zuständigen Versicherer
Gemeinsame Sichtung der Formulare, die der Versicherer benötigt
Außergerichtliche Beratung im Rahmen des BU-Vertrages/Leistungsfalls
Kontaktherstellung zum Versicherer: Viele Versicherer bieten auch einen besonderen Service im Leistungsfall an.
Nutzung von Kooperationen im BU-Leistungsfall:
Hier kann ich aus meiner beruflichen Tätigkeit berichten: Für BU-Leistungsfälle kann ich auf Kooperationsmodell des Maklerpools germanbroker.net zurückgreifen. Hier besteht eine Kooperation mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Ich biete meinen Kunden in dem Fall eine kostenfreie Erstberatung für den Leistungsfall an – Vorteil: Der Fachanwalt weiß schon direkt zu Beginn, welche Unterlagen der Versicherer zur Prüfung benötigen wird. Das widerrum ist sehr effizient und vermeidet unnötiges Hin-und Her, was den Prozess in die Länge ziehen könnte.
Auf Grund meiner besonderen fachlichen Expertise im BU-Bereich traue ich mir aber durchaus zu, meine Kundinnen und Kunden hier professionell unterstützen zu können. Wer das als Makler aber nicht kann, ist mit einer Hinzunahme eines Fachanwaltes vielleicht gut beraten.
Fazit: Bitte hör nicht auf diese pauschalisierten Aussagen „Der Versicherer leistet sowieso nicht“. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein existenziell wichtiger Baustein zur Einkommenssicherung. Wenn der BU-Antrag korrekt gestellt wurde, steht berechtigten Leistungsansprüchen nichts entgegen. Hol dir im Leistungsfall Hilfe dazu, sei es von deinem Versicherungsmakler oder einem Fachanwalt.
Hast du noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann buch dir gern einen kostenfreien Online-Beratungstermin bei mir:
Hinweis: Dieser Blog dient als erste Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Damit ich weiß, welche Versicherungen für dich wichtig sind, muss ich deine komplette Situation prüfen. Alle wichtigen Infos über mich und meine Arbeit findest du hier.
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