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Wie arbeitet ein Versicherungsmakler?

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Personen die in der Versicherungsbranche tätig sind, haben oftmals viele Bezeichnungen, bspw.:

  • Versicherungsvermittler

  • Versicherungsmakler

  • Versicherungsberater

  • Versicherungsvertreter


Hier gibt es aber einige Unterschiede, die man kennen sollte. Genaue Informationen kannst du hier nachlesen (§59VVG). Als Versicherungsmaklerin arbeite ich grundsätzlich ungebunden, das heißt, ich gehöre keinem speziellen Versicherungskonzern an, sondern bin allein verantwortlich. Ich kann auf alle Versicherer mit allen Tarifen zugreifen, was für meine Kunden besonders vorteilhaft ist. Denn ich kann frei wählen und somit immer das beste Produkt für dich anbieten.



Die Zusammenarbeit regelt der Maklervertrag und die Maklervollmacht

Was ist der Unterschied zwischen einem Maklervertrag und einer Maklervollmacht?


Mir ist es wichtig, dass der Kunde versteht, was er unterschreibt und welchen Nutzen es hat. Die nachfolgende Erklärung soll dabei helfen:

  • Als Versicherungsmaklerin handele ich stets im Sinne meiner Kunden, da ich Versicherer ungebunden arbeite. Ich stehe rechtlich auf der Seite meiner Kunden und bin zur Wahrung ihrer Interessen verpflichtet.

  • Ich vertrete die Interessen meiner Kunden gegenüber anderer Vertragsparteien, das sind meistens Versicherungsgesellschaften.

  • Ich benötige die vom Kunden unterschriebene Maklervollmacht, damit ich mich in der Funktion der zuständigen Versicherungsmaklerin gegenüber den Versicherungsgesellschaften die berechtige Vertretung meiner Kunden ausweisen kann. Nur mittels dieser Vollmacht kann ich Versicherungsangelegenheiten effizient im Sinne meiner Kunden erledigen. Das hat für meine Kunden auch den Vorteil, dass ich Ansprechpartnerin für sämtliche Versicherungen bin. Darüber hinaus bin ich dann in der Lage, das bestmögliche Produkt für meine Kunden zu finden. Verdeutlichung: So wie ein Rechtsanwalt seine Mandanten vor dem Gesetz vertritt, vertritt ein Versicherungsmakler seine MandantInnen gegenüber den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Als kompetenter Ansprechpartner regelt er vom Vertragsabschluss und Vertragsänderungen bis hin zur Schadensmeldung alle Anliegen im Interesse seiner Kunden.

  • Ich benötige den vom Kunden unterschriebenen Maklervertrag, um meinen Kunden den Umfang, die Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit offen zu legen. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage zwischen meinen Kunden und mir – es sind sozusagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.



Darf ich als zuständige Versicherungsmaklerin nun einfach Verträge für meine Kunden abschließen?

Ein Versicherungsmakler ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden zu handeln. Jede Empfehlung muss hinreichend begründet und angemessen dokumentiert werden. Die Begründung und Dokumentation müssen dem Kunden übermittelt werden. Unterlässt der Makler dies, handelt er rechtswidrig und haftet für sämtliche Nachteile, die den Kunden dadurch entstehen. Nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich gesehen wäre der Abschluss eines Vertrags ohne die Einwilligung komplett unsinnig. Selbst finanziell hätte der Makler dadurch keinerlei Vorteile, sondern wäre den Kunden zum Schadensersatz verpflichtet. Die Kunden würden spätestens nach dem Erhalt der Vertragsunterlagen und Zahlung der Beiträge von der Versicherung erfahren und könnten den Vertrag einfach widerrufen. Dadurch muss der Versicherungsmakler natürlich auch die Vergütung (Courtage) in voller Höhe zurückzahlen. Das ist über die Stornohaftung des Versicherungsmaklers geregelt. Eine solche Arbeitsweise wäre für jeden Versicherungsmakler wirtschaftlicher Selbstmord und würde schnell zum Entzug der Zulassung als Versicherungsmakler führen.


Zurück zur Ausgangsfrage: Kann der Makler einen Vertrag ohne die Zustimmung der Kunden abschließen? Ja, theoretisch ist das möglich. In der Praxis ist diese Angst jedoch absolut unbegründet. Ich möchte schließlich, dass meine Kunden zufrieden sind und sich professionell beraten fühlen. Außerdem wäre das für mich auch beruflich gesehen extrem nachteilig.


Darf ich als zuständige Versicherungsmaklerin bestehende Verträge einfach kündigen?

Im Prinzip greifen hier die gleichen Argumente wie in der vorherigen Frage. Ziel eines Versicherungsmaklers ist eine langfristige Zusammenarbeit mit seinen Kunden. Nur so kann ein Versicherungsmakler auf lange Sicht wirtschaftlich arbeiten. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ein Versicherungsmakler zur Kündigung guter, bereits bestehender Verträge rät um ein Vielfaches geringer, als bei einem gebundenen Versicherungsvertreter. Warum? Einer der größten Vorteile durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler ist, dass dieser bestehende Verträge von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft in seine Betreuung nehmen kann. So werde ich auch zur Ansprechpartnerin für Verträge, die Sie als Kunde ursprünglich woanders abgeschlossen haben (sofern dies gewünscht ist). Für die Betreuung des Vertrags erhalte ich eine kleine Aufwandsentschädigung durch den Versicherer. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Der klassische Einfirmen-Versicherungsvertreter hat diese Möglichkeit nicht. Er verdient also nur Geld, wenn Sie einen neuen Vertrag bei seiner Gesellschaft abschließen.


Kann ich trotz Maklervertrag mit Ann-Christin Pahl woanders Versicherungen abschließen?                                                                                          

Ja, der Maklervertrag hindert Sie nicht daran, sich auch bei anderen Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern beraten zu lassen. Sie haben weiterhin die freie Wahl. Sie sollten dabei nur beachten, dass ich dann nicht automatisch Ihre Ansprechpartnerin für diese “externen” Verträge bin.


1 Comment

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Guest
Jun 03
Rated 5 out of 5 stars.

Wir haben nur gute Erfahrungen mit Frau Pahl gemacht! Die Beratung ist super und vor allem nicht aufdringlich! Sie ist sehr kompetent und hat immer das Wohl des Kunden im Blick! Wir empfehlen Frau Pahl gerne weiter!

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