top of page

Wenn Kinder Schaden anrichten – wer zahlt dann eigentlich?


ree

Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ steht auf fast jeder Baustelle. Viele nehmen ihn wörtlich – doch juristisch stimmt das so nicht unbedingt. Tatsächlich haften Eltern nicht automatisch für die Fehler ihrer Kinder, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.




Was das Gesetz sagt:

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht, dass Kinder grundsätzlich nur für Schäden haften, wenn sie die Folgen ihres Handelns einschätzen können. Juristinnen und Juristen sprechen hier von Deliktsfähigkeit. Sie hängt vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab:

  • Kinder unter 7 Jahren gelten als nicht deliktsfähig. Sie können für Schäden also nicht haftbar gemacht werden.

  • Kinder zwischen 7 und 10 Jahren sind bei Unfällen im Straßenverkehr ebenfalls nicht haftbar – es sei denn, sie handeln vorsätzlich.

  • Ältere Kinder und Jugendliche können haften, wenn sie verstehen, dass ihr Verhalten falsch war. Ob das der Fall ist, entscheidet im Zweifel ein Gericht. Dabei zählt nicht allein das Alter, sondern die individuelle Reife des Kindes.


Wann Eltern wirklich haften:

Nur wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, haften sie selbst. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sie ein sehr kleines Kind unbeaufsichtigt lassen und dadurch ein Schaden entsteht. Solange Eltern aber ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, sind sie auf der sicheren Seite.


Worauf sollten Sie als Eltern in Ihrer Privathaftpflichtversicherung achten?

Grundsätzlich gibt es heutzutage Tarife, die auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder mitversichern. Besonders sinnvoll ist eine Forderungsausfalldeckung – sie schützt, wenn jemand anderes den Schaden verursacht, aber selbst nicht zahlen kann. Das wäre dann der Fall, wenn Sie selbst durch ein anderes deliktunfähiges Kind geschädigt werden würden.


Fazit

„Eltern haften für ihre Kinder“ klingt nach einer klaren Regel – tatsächlich ist es aber eine juristische Vereinfachung. Kinder haften, wenn sie alt genug sind, das Unrecht ihres Handelns zu erkennen. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Eine gute Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass im Schadensfall niemand auf den Kosten sitzen bleibt.


Wie sind Sie im Fall der Fälle versichert? Gern prüfe ich Ihre Privathaftpflichtversicherung auf die o.g. Punkte. Bitte buchen Sie dazu einen Online-Beratungstermin über meine Homepage:


Zur Transparenz: Beim Schreiben dieses Blogartikels habe ich punktuell die Hilfe von ChatGPT (künstliche Intelligenz von OpenAI) genutzt – die Inhalte wurden von mir geprüft und für meine Leserinnen und Leser überarbeitet.

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen
bottom of page