Reicht die Absicherung über das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit aus? Ratgeber für junge Ärzte.
- Ann-Christin Pahl
- 15. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Juni
Du hast einen langen Weg hinter dir, um beruflich da zu stehen, wo du jetzt bist. Nun bist du endlich ausgebildeter Arzt/Ärztin, und diesen Status möchtest du natürlich nicht verlieren.
Es erscheint dir vielleicht zu früh, bereits zu Beginn des Berufslebens über das Thema Berufsunfähigkeit (BU) nachzudenken. Aber das ist es keineswegs. Das was die gesetzliche Rentenversicherung im schlimmsten Falle leistet, ist um es kurz zu machen: Zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Hier bist du im Fall der Fälle schon mal viel zu wenig geschützt, um deinen Lebensstandard und deinen beruflichen Status zu schützen. Bei Ärzten ist die Absicherungssituation eine andere und auf den ersten Blick, auch eine Bessere:
Für jeden Arzt/Ärztin besteht überwiegend eine Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk. Hier ist auch BU-Schutz enthalten.
Viele Ärzte denken, dass die Absicherung über das Versorgungswerk im Falle der Berufsunfähigkeit ausreicht und sie keine private BU benötigen.
Bei den berufsständischen Versorgungswerken wird im Gegensatz zur Prüfung der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf andere Berufe verwiesen, jedoch ist der Abschluss einer privaten BU trotzdem mehr als sinnvoll. Warum?

Nur wenn der Arzt zu 100 Prozent berufsunfähig ist und seine Approbation abgibt, erhält er die BU‐Rente aus dem Versorgungswerk (Regelung kann je nach Vers.werk variieren).
Deswegen ist eine private BU so wichtig, denn sie leistet schon, wenn man die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent für voraussichtlich 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Das ist jedoch nicht der einzige Vorteil einer privaten BU, denn bei der Prüfung wird die aktuelle berufliche Tätigkeit zur Prüfung herangezogen. Bedeutet: Du wirst nicht nicht auf ein anderes ähnliches Tätigkeitsfeld im Rahmen der Medizin verwiesen.

Besonders geeinigt für Mediziner sind BU-Tarife, in denen eine Infektionsklausel enthalten ist
Insbesondere medizinische Berufe unterliegen den strengen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Je nach Umstand, dürfen Ärzte von denen eine Infektionsgefahr ausgeht, ihre Tätigkeit nicht mehr in dem Maße ausüben, wie sie es vorher gemacht haben - das bedeutet finanzielle Einbußen. Dann kommt die Infektionsklausel aus der BU ins Spiel. Sie löst die Zahlung einer BU-Rente aus, auch wenn der Arzt eigentlich nicht berufsunfähig ist. Eine gute Infektionsklausel leistet bereits ab einem teilweisen und nicht erst bei einem vollständigen Tätigkeitsverbot. Das ist besonders für Ärzte wichtig, die beispielsweise neben der Behandlung von Patienten, auch als Dozent tätig sind.
In der privaten BU kommt es aber auch auf die sogenannte Umorganisationsklausel an, die insbesondere für niedergelassene Ärzte wichtig ist.
Diese Klausel kommt im Rahmen der Leistungsprüfung bei Selbstständigen und Freiberuflern zum Tragen. Bei der BU-Leistungsprüfung wird seitens des Versicherers geprüft, ob man durch eine Umstrukturierung des Arbeitsplatzes weiterhin in der Lage wäre, beruflich tätig zu sein. Einkommenseinbußen von bis zu 20% sind dem Versicherten hier zuzumuten. Insbesondere bei niedergelassenen Ärzten sollte diese Klausel ganz genau unter die Lupe genommen werden. Je nach BU-Anbieter unterscheiden sich die Regelungen wirklich nennenswert.
Was kannst du von meiner BU-Beratung erwarten?
Mein Beratungsgrundsatz: BU ist nicht gleich BU.
Das bedeutet: Ich würde niemals standardmäßig immer die "Versicherungsgesellschaft XY" auswählen. Das würde zum Einen auch nicht mit meiner Versicherungsmaklertätigkeit zusammen passen, aber zum Anderen gibt es in den Bedingungswerken Unterschiede, die man kennen sollte, wenn der Kunde im Leistungsfall nicht in die Röhre gucken soll.
Ich habe mir in den letzten Jahren Experten-Wissen im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung angeeignet. Folglich weiß ich, welche BU-Tarife für dich in Frage kommen, oder nicht.
Was beinhaltet die BU-Beratung bei mir?
Unabhängige Beratung zum BU-Thema
Wettbewerbsvergleich
Anonyme Risikovoranfrage: Dadurch kann ich herausfinden, welcher Versicherer dich zu welchen Konditionen versichert (insbesondere bei Vorerkrankungen sinnvoll)
P.S.: Auch die Haftungsrisiken sollten Mediziner unbedingt absichern. Gern berate ich dich auch dazu.
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Hinweis: Dieser Blog dient als erste Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Damit ich weiß, welche Versicherungen für dich wichtig sind, muss ich deine komplette Situation prüfen.Alle wichtigen Infos über mich und meine Arbeit findest du hier.
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