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Wie sind eigentlich Schul-Tablets im Schadenfall versichert?

Aktualisiert: vor 23 Stunden

Wenn dein Kind von der Schule ein Tablet gestellt/geliehen bekommt, ist ein Schadenfall besonders heikel. Durch ein Missgeschick kann das Tablet schnell beschädigt werden, oder durch Unachtsamkeit geht es verloren. Doch wie ist das Schul-Tablet eigentlich zu versichern, wenn es eine Leihgabe der Schule ist?


Vorab: Weder die Stadt noch der Schulträger übernehmen in diesen Fällen die Haftung für das beschädigte oder verlorene/geklaute Tablet.


Was nun? Welche Versicherung könnte hier helfen?

Privathaftpflichtversicherung

Diese Versicherung greift immer dann, wenn ein Dritter durch mich (bzw. die mitversicherten Personen im Vertrag, z.B. das Schulkind) einen Schaden erleidet (Schadenersatzpflicht siehe §823 BGB). Allerdings greift die Versicherung nicht immer, in vielen Tarifen ist ein Ausschluss bei gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen enthalten. Wenn es doch enthalten ist, ist hier oftmals ein Selbstbehalt zu leisten. Neben der Überprüfung eines etwaigen Selbstbehaltes sollte zudem in den Versicherungsbedingungen geschaut werden, ob auch der Verlust solcher Gegenstände abgedeckt ist.



Du merkst also schon, es kommt immer auf das jeweilige Bedingungswerk an, ob und in welchem Umfang eine Erstattung aus dieser Versicherung zu erwarten ist. Bitte beachten: Die Privathaftpflicht erstattet lediglich den Zeitwert! Elektronische Geräte verlieren über ihre Nutzungsdauer stetig an Wert, das bedeutet, dass im Schadenfall nicht mit einer Neupreiserstattung zu rechnen ist.



Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sichert deinen Hausrat (Möbel, Kleidung, Spielsachen Elektronische Geräte usw.) gegen bestimmte Gefahren ab (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch, Vandalismus usw.). Gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen wird für alle Gegenstände geleistet, die der privaten Nutzung dienen, auch wenn es sich um fremdes Eigentum handelt (wie das Schul-Tablet). Es besteht Schutz gegen die klassischen Gefahren in der Hausratversicherung. Je nach Versicherungsbedingungen, ist das Schul-Tablet aber bei einem Einbruch nicht versichert, wenn es bspw. nicht aus einem verschlossenen Safe gestohlen wurde. Lässt dein Schulkind das Tablet aber irgendwo versehentlich liegen, hilft dir die Hausratversicherung nicht weiter.


Elektronikversicherung

Für Tablets besteht auch die Möglichkeit, diese über eine spezielle Tablet- bzw. Elektronikversicherung abzusichern. Neben dem Schutz vor Diebstahl und Bruchschäden, können auch Schäden durch Bedienungsfehler oder Sturzschäden versichert werden. Aber: Wie bereits unter dem Punkt „Privathaftpflicht“ beschrieben, nimmt der Wert des Geräts über die Nutzungsdauer ab (Zeitwert). Deswegen reduziert sich der Leistungsumfang solcher Versicherungen oftmals bereits schon nach einem Jahr. Außerdem versichern viele Anbieter ältere Tablets gar nicht mehr.


Mein Tipp, wenn dein Kind ein Tablet von der Schule als Leihgabe bekommt:

Sprich hierzu in jedem Fall (d)einen Experten an, wie das Tablet im Falle eines Schadens, Diebstahls usw. versichert ist. Hast du überhaupt eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung? Macht eine gesonderte Tablet-Versicherung Sinn? Das sind die Grundsatzfragen, die dir hier weiterhelfen können.


Wenn du keinen Ansprechpartner hast, berate ich dich gern. Buch dir dazu einfach einen kostenlosen Online-Beratungstermin:

 


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Hinweis: Dieser Blog dient als erste Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Damit ich weiß, welche Versicherungen für dich wichtig sind, muss ich deine komplette Situation prüfen. Alle wichtigen Infos über mich und meine Arbeit findest du hier.

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